Schüler*innen- und Elternsprechtag

Der Klara findet in den Klassen 5-7 einmal wöchentlich nach einem ritualisierten Ablauf statt. Es gibt verschiedene Ämter (Leitung, Protokoll, Meldeliste, Störungswächter, Zeitwächter), die die Schüler*innen, der Reihe nach und in jedem Klara wechselnd, wahrnehmen.

In 3 Gesprächsrunden haben die Schüler*innen die Möglichkeit, persönliche Probleme und Streitigkeiten innerhalb der Klasse zu klären und gemeinsame Lösungen zu entwickeln, die für alle Betroffenen tragbar sind.

In einer weiteren Runde werden allgemeine und klassenübergreifende Themen angesprochen.

Durch die Mitarbeit im Klara machen Schüler*innen folgende Erfahrungen:

„Ich gehöre zur Gemeinschaft. Ich habe Einfluss auf Geschehnisse und Personen. Das, was ich sage oder tue, hat eine Bedeutung.“

Dies hat sowohl einen positiven Einfluss auf die intellektuelle und die soziale Entwicklung, als auch auf die Entwicklung demokratischen Verhaltens und selbstverantwortlichen Denkens und Handelns der Schüler*innen.

Somit ist der Klara für die Förderung und Aufrechterhaltung einer sozialen Klassengemeinschaft ein wichtige Präventions- und Interventionsmaßnahme.

 

Schulordnung der Geschwister-Scholl-Gesamtschule 

 

Präambel

Diese Schulordnung soll allen, die in der Städtischen Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen

lernen, lehren und arbeiten, helfen, gut miteinander auszukommen und Gebäude, Einrichtung

und Gelände der Schule zu pflegen und zu schützen.

Wir alle wollen uns in dieser Schule wohl fühlen. Die Voraussetzung dafür sind gegenseitige

Rücksichtnahme und Achtung vor gemeinsamem und fremdem Eigentum.

Das Schulgebäude mitsamt seiner Einrichtung und dem umgebenden Gelände ist öffentliches

Eigentum. Wir sind verpflichtet es zu erhalten.

Damit dies besser gelingt, gibt es die folgenden Regeln. Sie sollen den Tages- und Arbeitsablauf

in der Schule ordnen. Sie müssen von allen beachtet werden und alle sind verpflichtet, sich

gegenseitig dazu anzuhalten.

Verstöße gegen die Regeln der Schulordnung haben erzieherische und/oder Ordnungsmaßnahmen

gemäß den Regelungen des Schulgesetzes zur Folge.

Aufgrund aktueller – z.B. pandemisch bedingter – Hygieneverordnungen können zeitweise situative

Änderungen gegenüber den hier formulierten Regelungen notwendig werden. Die Gültigkeit

der Schulordnung wird dadurch nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt.

Die Geschwister-Scholl-Gesamtschule führt seit mehreren Jahren sehr erfolgreich das Programm "Lernen im Mittelpunkt" durch.

Das Programm basiert auf 3 Grundrechten für den Unterricht:trainingsraum gesprch

  • Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen
  • Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Jede(r) muss die Rechte der anderen respektieren.

Für das Verhalten im Unterricht hat die GSG Lünen 8 Regeln entwickelt,

Das Merkheft hat sich seit Jahren als ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schüler/innen, Schule und Elternhaus bewährt.


An der Geschwister-Scholl-Gesamtschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 5 bis 13 zu Beginn eines Schuljahres ein Merkheft (A4 Heft mit festem Einband). Es enthält zahlreiche Informationen rund um den Schulalltag, z.B.:

  • Namen von Ansprechpersonen der Schulleitung, von Klassen-, Beratungs- und Fachlehrern und den Mitwirkungsorganen (Elternvertreter, SV)
  • Stundenplan, Fächer und Materialbedarf
  • Rechte und Pflichten der Schüler/innen
  • Regeln für das Zusammenleben an der Schule und Maßnahmen bei Nicht-Beachtung von Schulregeln
  • Methodenportfolio
  • wichtige Termine im Schuljahr

Die Schülerinnen und Schüler benötigen das Merkheft in jeder Unterrichtsstunde und tragen alle Aufgaben oder Mitteilungen ein.

Die Eltern bestätigen durch ihre wöchentliche Unterschrift, dass sie die Einträge ihrer Kinder gelesen haben und nutzen das Merkheft für Entschuldigungen oder Anfragen an die Klassenlehrer/innen.

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