Präambel
Diese Schulordnung soll allen, die in der Städtischen Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen
lernen, lehren und arbeiten, helfen, gut miteinander auszukommen und Gebäude, Einrichtung
und Gelände der Schule zu pflegen und zu schützen.
Wir alle wollen uns in dieser Schule wohl fühlen. Die Voraussetzung dafür sind gegenseitige
Rücksichtnahme und Achtung vor gemeinsamem und fremdem Eigentum.
Das Schulgebäude mitsamt seiner Einrichtung und dem umgebenden Gelände ist öffentliches
Eigentum. Wir sind verpflichtet es zu erhalten.
Damit dies besser gelingt, gibt es die folgenden Regeln. Sie sollen den Tages- und Arbeitsablauf
in der Schule ordnen. Sie müssen von allen beachtet werden und alle sind verpflichtet, sich
gegenseitig dazu anzuhalten.
Verstöße gegen die Regeln der Schulordnung haben erzieherische und/oder Ordnungsmaßnahmen
gemäß den Regelungen des Schulgesetzes zur Folge.
Aufgrund aktueller – z.B. pandemisch bedingter – Hygieneverordnungen können zeitweise situative
Änderungen gegenüber den hier formulierten Regelungen notwendig werden. Die Gültigkeit
der Schulordnung wird dadurch nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt.