Schulordnung der GSG
Präambel
Diese Schulordnung soll allen, die in der Städtischen Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen
lernen, lehren und arbeiten, helfen, gut miteinander auszukommen und Gebäude, Einrichtung
und Gelände der Schule zu pflegen und zu schützen.
Wir alle wollen uns in dieser Schule wohl fühlen. Die Voraussetzung dafür sind gegenseitige
Rücksichtnahme und Achtung vor gemeinsamem und fremdem Eigentum.
Das Schulgebäude mitsamt seiner Einrichtung und dem umgebenden Gelände ist öffentliches
Eigentum. Wir sind verpflichtet es zu erhalten.
Damit dies besser gelingt, gibt es die folgenden Regeln. Sie sollen den Tages- und Arbeitsablauf
in der Schule ordnen. Sie müssen von allen beachtet werden und alle sind verpflichtet, sich
gegenseitig dazu anzuhalten.
Verstöße gegen die Regeln der Schulordnung haben erzieherische und/oder Ordnungsmaßnahmen
gemäß den Regelungen des Schulgesetzes zur Folge.
Aufgrund aktueller – z.B. pandemisch bedingter – Hygieneverordnungen können zeitweise situative
Änderungen gegenüber den hier formulierten Regelungen notwendig werden. Die Gültigkeit
der Schulordnung wird dadurch nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt.
1. Respekt und Höflichkeit
1. 1 Grundlage für eine Arbeitsatmosphäre, in der sich jede*r wohlfühlen kann, sind eine
freundliche und höfliche Umgangssprache, die gegenseitige Akzeptanz, das Vermeiden
von Störungen, Beschimpfungen und handgreiflichen Auseinandersetzungen.
1.2 Nicht erlaubt ist das Tragen von Symbolen und Codes, die verschlüsselt oder offen
eine volksverhetzende, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder neonazistische
Orientierung ausdrücken.
1.3 Wir legen Wert auf eine angemessene Bekleidung, die das Schamgefühl der Mitmenschen
nicht verletzt. Tiefe Ausschnitte, sehr kurze Röcke, Shorts oder T-Shirts
sind bei uns unerwünscht.
1.4 Die private Nutzung technischer Geräte (Handys etc.) ist an unserer Schule nicht
erlaubt. Handys bleiben – außerhalb von unterrichtlich erlaubter Verwendung –
ausgeschaltet (Handys mit Corona-Warn-App auf stumm geschaltet) in der Schultasche.
Telefonate mit den Eltern sind nur im Notfall nach Absprache mit einer Lehrperson
erlaubt.
Bei Verstoß wird das Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultages zurückgegeben.
Bei strafbaren Handlungen (verbotene Bild-/Tonaufnahmen, z.B. mit einem
rechtsextremen oder pornografischen Inhalt, oder deren Weitergabe) wird die
Polizei eingeschaltet.
1.5 Alle Schulgebäude wurden aufwändig saniert. Gebäude A steht unter Denkmalschutz.
Dies verpflichtet uns zur besonderen Wertschätzung und Pflege der
Räumlichkeiten.
Für mutwillige Beschmutzungen oder Beschädigungen müssen die Erziehungsberechtigten
die anfallenden Reparaturkosten erstatten.
2. Unterricht
2.1 Der Unterricht beginnt um 8.10 Uhr. Die Klassenräume werden von den Aufsichten
geöffnet.
2.2 Pünktlichkeit zum Unterrichtsbeginn ist für alle Pflicht.
Die Schüler*innen hängen Jacken und Kleidungsstücke an die – soweit vorhanden
- dafür vorgesehenen Kleiderhaken im Klassenraum. Sie bereiten ihre Tische unaufgefordert
für die jeweils nächste Stunde vor.
2.3. Alle Dinge und Geräte (Bälle, Spielkarten, …), die ablenken und den Unterricht stören
können, bleiben in der Tasche.
2.4 Der Toilettengang soll in den Pausen erfolgen.
2.5 Niemand trägt im Klassenraum eine Kopfbedeckung. Ausgenommen sind Kopftücher,
die aus religiösen Gründen getragen werden.
GSG Lünen – Schulordnung – Beschluss der Schulkonferenz vom 09.12.2020 3
2.6 Die Unterrichtssprache ist Deutsch (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht).
2.7 Jede*r Schüler*in, jede Lehrperson hat ein Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
Beim wiederholten Nichtbeachten der Regeln entscheidet sich die*der Schüler*
in für einen Besuch im Trainingsraum.
2.8 Im Unterricht wird nicht gegessen, auch Kaugummikauen ist nicht erlaubt. Getränke
dürfen nach Erlaubnis der Lehrperson getrunken werden. Für Klassenarbeiten
und Klausuren gibt es Sonderregelungen.
3. Pausenordnung
3.1 Die Zeiten zwischen der 1./2., 3./4. und 5./6. bzw. 8./9. Stunde dienen lediglich dem
Raum- bzw. Lehrpersonenwechsel. Die Schüler*innen bleiben im Unterrichtsraum.
Ein Gang zur Mensa ist nicht erlaubt.
3.2 Alle Schüler*innen der Sekundarstufe I verlassen in den beiden Vormittagspausen
die Klassen- und Fachräume.
3.3 Alle Unterrichtsräume werden dann durch die zuständigen Lehrpersonen abgeschlossen.
3.4 Der Pausenhof, gesonderte Außenbereiche (z.B. das Spielgelände), die Mensa und
die Pausenhallen stehen in den Pausen als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
3.5 Nicht zum Aufenthaltsbereich der Pausen und der Mittagsfreizeit gehören für
Schüler*innen der Sekundarstufe I sämtliche Treppenhäuser, der Wallgang, der
Verbindungsweg hinter der Mensa, der Bereich der Fahrradständer, der Bereich vor
dem Verwaltungseingang von Gebäude A, sowie der Bürgersteig vor der Schule.
Der Wallgang ist öffentlicher Weg für Fußgänger und Radfahrer. Beim Überqueren
des Wallgangs ist darauf zu achten.
3.6 In der Mittagsfreizeit stehen für den Aufenthaltsbereich zusätzlich Räume mit offenen
Angeboten zur Verfügung. Klassenräume können als Ruhezonen genutzt werden,
sofern eine Aufsicht gewährleistet ist.
3.7 Lauf, Versteck- und Ballspiele in den Gebäuden sind nicht gestattet. Fußballspielen
ist unter Aufsicht auf dem Kleinsportfeld erlaubt, mit Schaumstoffbällen auch auf
dem Pausenhof. Im Winter ist das Schneeballwerfen verboten.
3.8 Die Pflanzen auf dem Schulgelände und im Gebäude sind zu schonen und zu pflegen.
4. Aufenthalt im Schulbereich - Regeln für die Raumnutzung
4.1 Fahrräder und Mofas bzw. Motorräder werden grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen
Ständern/Bereichen abgestellt und gegen Diebstahl gesichert.
Ein Befahren des Hofes mit Zweirädern ist nicht gestattet.
4.2 Inline-Skates, Roller, fahrbare Boards aller Art dürfen wegen der damit verbundenen
Unfallgefahr in der Schule und auf dem Schulgelände – außer mit Erlaubnis
im Unterricht (z.B. in der Fun-Sport-AG) – nicht benutzt werden.
4.3 Besondere Unterrichtsräume (z. B. Fachräume, Werkräume, Bibliotheken,
Medienräume, Lehrküche und Sportstätten) sowie die dazugehörenden Geräte und
Einrichtungen dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden.
Dies gilt auch für Schülergruppen, die besondere schulische Aktivitäten durchführen.
Die jeweils verantwortliche Lehrperson sorgt dafür, dass der Unterrichtsraum danach
wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht wird.
Regulärer Fachunterricht darf nicht beeinträchtigt werden.
4.4 Fachräume und Differenzierungsräume dürfen nur zu den anstehenden Unterrichtszeiten
geöffnet werden und sind nach Beendigung des Unterrichts wieder zu
verschließen.
Die Klassenräume sind während des Unterrichts in anderen Räumen verschlossen
zu halten.
Zum Sport- oder Schwimmunterricht treffen sich alle Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe I im Klassenraum.
4.5 Persönliche Wertsachen, die nicht für den Unterricht benötigt werden, bleiben zu
Hause. Bei Beschädigung oder Verlust persönlicher Wertsachen übernimmt die
Schule keine Haftung.
4.6 Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit von Schülerinnen und Schülern
der Klassen 5 - 10 ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden. Dies gilt
nicht für Schüler*innen, die mit ausdrücklicher Genehmigung der Schule in der Mittagsfreizeit
nach Hause gehen.
4.7 Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler*innen das Gebäude und das
Schulgelände.
4.8 Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.
4.9 Schulfremde Besucher*innen melden sich grundsätzlich im Sekretariat oder bei
einem Mitglied der Schulleitung an.
5. Allgemeine Ordnung
5.1 Zur Erleichterung des Unterrichts- und Schulbetriebes werden in jeder Klasse folgende
Klassenämter besetzt:
- Fegedienst im Klassenraum
- Tafeldienst
- Mülldienst
- Toilettenverantwortung im Gebäude A (7., 9. Jahrgang)
- allgemeiner Ordnungs- und Reinigungsdienst (siehe 5.2)
- nach Bedarf: Klassenbuchführer/in, Blumendienst
5.2 Den Klassenräumen sind Ordnungs- und Reinigungsbereiche fest zugeordnet.
Der Ordnungs- und Reinigungsdienst ist täglich wahrzunehmen.
Die Reinigung der Wände im Klassenraum und im angrenzenden Flurbereich wird
nach Bedarf ausgeführt. Materialien dafür sind beim Hausmeister erhältlich.
5.3 Papier und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter (Restmüll, Kunststoffmüll,
Papier) zu werfen.
5.4 Lehrer*innen sowie Schüler*innen sind gemeinsam aufgerufen, auf Sauberkeit und
Ordnung in den Unterrichts- und Veranstaltungsräumen, der Mensa, den Toiletten
und Fluren sowie im Außengelände zu achten.
Jedes absichtliche Verunreinigen der Schule ist untersagt (z.B. Spucken auf den
Boden).
5.5 In der Mensa räumen die Schüler*innen das Geschirr nach dem Essen in den Geschirrwagen.
Verunreinigungen sind durch die Verursacher selbst zu beseitigen.
Besteck und Geschirr dürfen nicht aus der Mensa mitgenommen werden.
5.6 Die Unterrichtsräume müssen am Schluss der Stunde in ordentlichem Zustand
hinterlassen werden, d.h.:
Sitzordnung wiederherstellen,
Geräte und Arbeitsmaterialien wegräumen,
Papierreste aufheben,
Tafel säubern und
fegen.
Nach der jeweils letzten Stunde im Klassenraum werden die Stühle hochgestellt, in
Kursräumen der Sek. II und Fachräumen – soweit eine folgende Belegung nicht gesichert
ist – nach jeder Stunde.
Die Papierabfallbehälter sind regelmäßig von Schüler*innen zu leeren.
5.7 Schäden in Räumen, im Außengelände oder an Einrichtungsgegenständen und
Geräten sind von jedem, der sie feststellt, sofort zu melden, damit für die Instandsetzung
gesorgt werden kann.
6. Verhalten bei Brandgefahr, Feueralarm und bei einem Notfall
6.1 Feuer ist sofort der nächsten Aufsichtsperson (Lehrer*in, Hausmeister, Sekretärin)
zu melden!
6.2 Bei Ertönen des Alarmzeichens verlassen die Schüler*innen in ihren jeweiligen
Lerngruppen geordnet den Klassen- bzw. Unterrichtsraum!
6.3 Schultaschen und abgelegte Kleidungsstücke verbleiben an Ort und Stelle! Die
Lehrperson nimmt das Klassenbuch bzw. das Kursheft mit.
6.4 Fenster und Türen müssen beim Verlassen des Raumes geschlossen werden!
6.5 Alle begeben sich auf dem schnellstmöglichen Weg auf den Schulhof und suchen
die zugewiesenen Sammelplätze auf (besonderer Plan)
Niemand darf sich von seiner Lerngruppe entfernen!
6.6 Die Lerngruppen warten auf dem Schulhof die Weisungen der Aufsichtsführenden
ab!
6.7 Bei Alarmende gehen die Lerngruppen – soweit keine andere Anweisung erteilt
wurde – gemeinsam mit der Lehrperson in ihren Klassen- bzw. Fachraum zurück.
6.8 Bei einer schweren Verletzung werden der Notruf (110 Polizei oder 112 Feuerwehr)
und das Sekretariat der Schule alarmiert und sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt
(ggfs. auch durch erfahrene Schüler*innen).
6.9 Eine Benachrichtigung des Sekretariates erfolgt telefonisch. Die Lehrperson bleibt
bei den Schüler*innen.
6.10 Im Amokfall werden die Klassenraumtüren – soweit möglich - von innen verschlossen
und verbarrikadiert. Schüler*innen und Lehrpersonen treten weg von Fenstern
und verschanzen sich hinter oder unter Tischen.
6.11 Der Handygebrauch ist verboten um Leitungen für Noteinsätze freizuhalten.
6.12 Nur Mitglieder der Schulleitung oder des schulischen Notfallteams geben Informationen
weiter.